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Der Gründungszuschuss stellt eine staatliche Förderung für Existenzgründer dar und kann beim Arbeitsamt beantragt werden. Er hat 2006 die Ich-AG-Subventionen abgelöst.

Maximal 15 Monate lang wird der steuerfreie Gründungszuschuss in Höhe von 300€ gewährt.

In den ersten neun Monaten werden diese 300€ zusätzlich zum Betrag des Arbeitslosengeldes, welches der Bezieher des Gründungszuschusses vor seiner Existenzgründung bekommen hat, ausgezahlt.

Nach neun Monaten erhält der Existenzgründer nur noch die 300€, und auch nur, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit vorliegt. Der Gründungszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Einen Gründungszuschuss kann also nur beantragen, wer zuvor arbeitslos gemeldet war und durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Arbeit der Arbeitslosigkeit entfliehen kann. Es muss ein Businessplan vorgelegt werden, bestehend aus einer Kurzbeschreibung des Existenzgründungsverfahrens, des Lebenslaufs, einem Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplans, einer Umsatz- und Rentabilitätsvorschau sowie einer Anmeldungsbescheinigung beim Finanzamt.

Eine fachkundige Stelle (z.B. Rechtsanwalt, Steuerberater, IHK) muss das Gründungsvorhaben dann als erfolgversprechend beurteilen, damit der Gründungszuschuss gewährt wird.

Der Gründungszuschuss kann nicht von Arbeitslosengeld-II-Empfängern genutzt werden, da es für diese Personen die Möglichkeit des sog. Einstiegsgeldes gibt. Wer seinen früheren Job selbst gekündigt hat, muss zwölf Wochen warten, bevor er staatliche Unterstützung beantragen darf.

Für die Subvention des Gründungszuschusses muss der Antragssteller seine persönliche und fachliche Eignung für die selbstständig ausgeführte Tätigkeit beim Arbeitsamt darlegen. Die Arbeitsagentur kann auch vom Antragssteller fordern, zuvor Kurse zur Vorbereitung auf die Existenzgründung zu besuchen.



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1 Kommentar zu “Der Gründungszuschuss”

  1. [...] es gibt und wer für die Beantragung einer Förderung zuständig ist. So gibt es nicht nur den Gründerzuschuss, um die Lebenshaltungskosten in den ersten Monaten abzudecken, sondern es bestehen noch eine ganze [...]

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