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Die Existenzgründung kann ein sinnvoller Weg aus der Arbeitslosigkeit sein.

Die Bundesagentur für Arbeit fördert die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit mit dem Gründungszuschuss. Der Gründungszuschuss dient der Absicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Sicherung mit einer Krankenversicherung und freiwilligen Arbeitslosenversicherung.

Um den Gründungszuschuss aus der Arbeitslosigkeit zu erhalten, sind vor der Aufnahme der Selbständigkeit einige Punkte zu beachten.

Zunächst einmal muss bis zur Aufnahme der Selbständigkeit ein Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung nach dem Sozialgesetzbuch III, das heißt, auf Arbeitslosengeld I bestehen. Alternativ muss man in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt sein. Wichtig ist weiterhin, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme der Selbständigkeit noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen besteht.

Schließlich müssen die zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit nötigen Kenntnisse nachgewiesen werden. Das kann im Versicherungsbereich beispielsweise die Eintragung in das Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammer sein. Letztlich muss eine fachkundige Stelle das Existenzgründungsvorhaben und die Tragfähigkeit des Konzepts begutachten.

Liegen diese Voraussetzungen vor, wird der Antrag auf Gründungszuschuss bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt. Der Antrag muss maximal vier Wochen vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit eingereicht sein. Wird der Antrag genehmigt, erfolgt die Leistung des Gründungszuschusses in zwei Phasen. Für die ersten neun Monate nach dem Start wird ein monatlicher Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes für die Absicherung des Lebensunterhalts gezahlt sowie 300 Euro für die soziale Absicherung.

Nach Ablauf der neun Monate kann für weitere sechs Monate ein Zuschuss von 300 Euro monatlich gezahlt werden, wenn eine hauptberufliche unternehmerische Tätigkeit und eine intensive Geschäftstätigkeit nachgewiesen werden.



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3 Kommentare zu “Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit – Was gibt es zu beachten”

  1. [...] deutsche Steuerrecht gehört zu den kompliziertesten der Welt. Davon ist auch der Bereich der Existenzgründung betroffen. Um von Beginn an spätere Schwierigkeiten in Form von Steuernachzahlungen zu vermeiden, [...]

  2. [...] arbeitslos gemeldet war und durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Arbeit der Arbeitslosigkeit entfliehen kann. Es muss ein Businessplan vorgelegt werden, bestehend aus einer Kurzbeschreibung [...]

  3. Derzeit vergleichen Arbeitsämter immer häufiger die Fortschreitende Existengründung mithilfe der planzahlen. Heisst zu deutsch – Wer seinen Businessplan zu sehr aufbläht und an einer realen Existenzgründung vorbei plant und damit auch bei der fachkndigen Stelle durchkommt, hat neuerdings ein Problem wenn die Verlängerung des Gründungszuschusses beantragt wird.
    Auch aus reinem Eigeninteresse sollte der Existenzgründer eine realistische Panung vornehmen. Sprechen die Zahlen im Businessplan gegen ein Existenzgründung sollten diese nicht nur aufgrund des Erhalts von Fördermitteln verändert werden.

    Gruss Klaus Schaumberger

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